05.02.2012

Gleichbehandlungsberichte

Berichte über Maßnahmen zur Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms (§ 8 Abs. 5 EnWG, lfd. Nr. 1)

Das neue Energiewirtschaftsgesetz fordert von Versorgungsunternehmen Transparenz und die diskriminierungsfreie Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs. Das heißt, dass alle Wettbewerber gleiche Bedingungen haben. Dies gewährleistet die PFALZWEKE AKTIENGESELLSCHAFT.

Die Pfalzwerke berichten jährlich über die im abgelaufenen Geschäftsjahr getroffenen Maßnahmen. Diese Gleichbehandlungsberichte können Sie sich im Bereich Downloads herunterladen. Neben dem aktuellen Bericht bleiben auch die früheren Berichte veröffentlicht. So ist der kontinuierliche Veränderungsprozess bei der Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms der Pfalzwerke dokumentiert.

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